Covid-Gesetz – zweite Abstimmung
Yvonne Feri, Nationalrätin, SP; Beraterin & Stiftungsratspräsidentin nimmt Stellung
Das Corona-Virus stellt uns als Gesellschaft vor grosse Herausforderungen. Wir alle sind gefordert und betroffen, als einzelne Menschen, in der Gruppe, bei der Arbeit, bei unseren Freizeitaktivitäten, aber auch die Wirtschaft, die Politik und besonders das Gesundheitswesen. Weder die Zugehörigkeit zu einer Partei, noch der Stand der Ausbildung, welcher Beruf wir ausüben, welches Geschlecht wir haben, wie alt wir sind: Wir sind alle davon betroffen und müssen uns mit den neuen Gegebenheiten befassen.
Die öffentlichen Kampagnen sind einseitig, sie beleuchten immer nur einen kleinen Teil des ganzen. Mit meinen nachfolgenden Zeilen möchte ich einen Überblick verschaffen.
Worum geht es?
Das Covid-Gesetz, wie es von der Bevölkerung im Herbst 2020 gutgeheissen wurde, brauchte Anpassungen, damit weitere Unterstützungsleistungen gesprochen werden konnten. Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt wurden. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann – mittlerweile wurden darüber viele Diskussionen geführt. Ebenso schaffen wir die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und Getestete, um Auslandreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen. Wie genau das Covid-Zertifikat eingesetzt wird, steht nicht in diesem Gesetz. Es ist wichtig, dass wir die Grundlagen schaffen, besonders auch für unsere geliebten Reisetätigkeiten ins Ausland. Ohne dieses Gesetz erhalten wir eine Lücke im Reiseverkehr. Im Inland wird mit dem Zertifikat das epidemiologische Risiko bestimmter Veranstaltungen reduziert, sodass diese nicht verboten werden müssen. Auch kann der Einsatz des Zertifikats dazu beitragen, Schliessungen wie im Frühling 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 zu verhindern.
Konkret stimmen wir über folgende finanzielle Massnahmen ab:
- Ausweitung der Härtefallhilfe auf zusätzliche Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen erlitten
- Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbstständigerwerbende; Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz hat neu, wer einen Umsatzrückgang von 30 statt wie vorher 40 Prozent hat
- Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Kündigungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten
- Zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung für arbeitslose Personen
- Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können
- Weniger strenge Bedingungen für Finanzhilfen an Profisportclubs
- Ausweitung der Finanzhilfen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die wegen Corona schliessen mussten; unterstützt werden neu auch Institutionen der öffentlichen Hand
- Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende auf freischaffende Künstlerinnen und Künstler
- Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen bis zu einem bestimmten Betrag
Die Abstimmung bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021, wie vorgängig aufgelistet. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden diese Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. Dies beträfe zum Beispiel die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, oder die Entschädigung von Veranstaltern. Es könnten keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Auslandreisen und -aufenthalte. Zudem wären die Programme zur Förderung wichtiger medizinischer Güter nicht mehr möglich.
Also ganz klar: ein JA zum Covid-Gesetz.
Yvonne Feri, Nationalrätin
Die Blog-Autor:innen vertreten ihre eigene Meinung.
Die Autorin
Yvonne Feri ist Nationalrätin (SP, AG) und Präsidentin unter anderem der Stiftung Kinderschutz Schweiz und des Vereins für soziale Gerechtigkeit. Sie unterhält weitere Engagements für gemeinnützige Institutionen und berät NPOs und Einzelpersonen bei der Geschäfts- und Projektführung. Bei Kampadvocacy unterstützt von Yvonne Feri Kampagnenforum bei der politischen Beratung und Unterstützung von Organisationen und Akteuren.